Worauf Sie sich verlassen können

Sicherheitsüberprüfungen

Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Sicherheitsüberprüfungen vor, dabei kann man bei einem großen Bestand an Staplern schon mal den Überblick verlieren. Wir unterstützen sie dabei den Vorgaben der Berufsgenossenschaften gerecht zu werden, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und ihnen einen Überblick über den Zustand ihrer Geräte zu erhalten.

Prüfung mit Protokollierung

Wir bieten Prüfungen für folgende Geräte an:

Für die jährliche UVV-Prüfung gem. FEM4.004 mit oder ohne Wartung bieten wir Ihnen attraktive Pauschalpreise an.
Zu den Prüfpunkten gehören unter anderem:

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Anbaugeräte

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Aufhängung

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Batterie

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Bremsen

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Fahrwerk

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Gabelzinken

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Hubeinrichtung

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Hydraulik

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Ketten

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Lenkung

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Räder und Reifen

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Sicherheitssysteme

Checkliste FEM 4.004
GEWERBLICHE GASPRÜFUNGEN NACH DGUV VORSCHRIFT 79

Die regelmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV Vorschrift 79 ist vom Gesetzgeber in einem zeitlichen Turnus verpflichtend festgelegt:

Geprüft wird die ordnungsgemäße Beschaffenheit, Dichtheit und Funktionalität der Gasanlage und ihrer Komponenten. Gasprüfungen dürfen nur von einer befähgten Person (Sachkundiger) gemacht werden und umfassen folgende Punkte:

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Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen

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Dichtigkeitsprüfung mittels Druckpumpe

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Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile

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Überprüfung der Funktion der Geräte

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Erstellung der Prüfprotokolle

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Anbringen der Plakette

Prüfbescheinigung für Fahrzeuge mit Flüssiggas

Der sichere Betrieb aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist nur dann zuverlässig und korrekt möglich, wenn der ordnungsgemäße Zustand auf Dauer sichergestellt ist. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) legt Prüffristen und Prüfarten fest. Die entsprechenden Durchführungsanweisungen (DA) geben an, wie die Schutzziele erreicht werden können.

Die Vorschrift umfasst 7 Schritte:

1. Sichtprüfung

2. Prüfung von Schutzleiter PE und Potenzialausgleich

3. Prüfung der Isolation

4. Prüfung der Abschaltbedingungen

5. Prüfung der Schutzeinrichtungen

6. Erdungsmessung

7. Prüfprotokoll

Prüfprotokoll für elektrische Geräte

Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen sind sehr sicherheitssensible Anlagen. Aus diesem Grund müssen sie laut BGG 945 regelmäßig und vor Inbetriebnahme umfassend überprüft werden.

Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen gehört in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Sind diese Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet kann es schnell zu Personenschaden kommen. Um Unfälle zu verhindern existieren diverse Normen und Vorschriften, wie zum Beispiel die BGG 945.

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

Bevor eine angelieferte Hebebühne in Betrieb genommen wird, müssen verschiedene Zustände geprüft werden. Vor allem die einwandfreie Funktionsweise aller Sicherheitseinrichtungen sowie die richtige Aufstellung und Ausrüstung muss sichergestellt sein.

Regelmäßige Prüfungen

Bei den wiederkehrenden Wartungsprüfungen bestimmt der Betreiber den entsprechenden Prüfer bzw. Sachverständigen. Diesem müssen alle Unterlagen und Hilfskräfte, die zur Prüfung notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren muss eine eventuell verschmutzte Anlage insoweit gesäubert werden, dass eine reibungslose Prüfung möglich ist. Zwischen den einzelnen Wartungsprüfungen darf höchstens ein Jahr Abstand sein. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese, abhängig von ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung, in einem annehmbaren Zeitraum behoben werden.

Prüfprotokoll nach BGG 945 Seite 2
Prüfprotokoll nach BGG 945 Seite 2